10-07-2014, 17:48
Ach, Raid.
Bei deinem Urteil geht es um die Frage, ob Mutter und Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Darum geht es hier gar nicht. Hier geht es um eine Haushaltsgemeinschaft. Bei der Frage, ob eine Bedarfsgemeinschaft besteht, trägt tatsächlich das Jobcenter die Beweislast, wenn es sich nicht bereit aus bürgerlichem Recht von vornherein ergibt.
Noch einmal mit Hervorhebung:
Bei deinem Urteil geht es um die Frage, ob Mutter und Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Darum geht es hier gar nicht. Hier geht es um eine Haushaltsgemeinschaft. Bei der Frage, ob eine Bedarfsgemeinschaft besteht, trägt tatsächlich das Jobcenter die Beweislast, wenn es sich nicht bereit aus bürgerlichem Recht von vornherein ergibt.
Noch einmal mit Hervorhebung:
Zitat:Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.