10-07-2014, 19:13
Es gibt ein verfassungsmäßiges Recht auf einen gesetzlichen Richter. Wer das ist kannst du dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichtes entnehmen. Wenn der Plan vorsieht, dass Richter X deinen Umgang macht und Richter Y deinen Unterhalt, dann ist das schon ok so. Du kannst im Gegenteil eher froh sein, dass das verschiedene Richter machen.
Wenn dir ein Richter nicht passt, kannst du ihn ablehnen. Ob dem entsprochen wird oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn dir ein Richter nicht passt, kannst du ihn ablehnen. Ob dem entsprochen wird oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.