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Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung
#23
Die Exkursionen ins Reich des SGB sind für mich Neuland und interessant. Aber in diesem speziellen Fall muss ich fragen, ob dem TO (und dazu sollte er sich selbst nochmal Gedanken machen) es weiter hilft, in die Zukunft zu denken nach dem Motto: Was wäre wenn....?

Einerseits ist es unter Umständen vernünftig und andererseits ist es unlogisch, sich über Probleme den Kopf zu zerbrechen, die noch nicht eingetreten sind (Tuvok - mein zweitliebster Vulkanier)

Wenn ich es richtig verstanden habe, zahlt er KU und bekommt KEIn Hartz IV. Warum unterbewusst darauf hinarbeiten?

Niemand (oder?) wird mir doch widersprechen, dass selbst bei all dem Fachwissen hier über das SGB, der Umgang mit dem JC nicht erstrebenswert ist und Nerven kostet. Da kann man froh sein, wenn Leute wie Sorglos oder Iglu einem Rat geben, sonst ist man schnell veräppelt worden.

Aber in diesem Fall geht es um Gestaltung eines Projektes und da würde der Status Quo verlangen, den Gestaltungsspielraum auszunutzen. Daher wiederhole ich mich:

Geh zu einem Notar und laß Dich beraten. Das Ergebnis der Beratung kann man dann nochmal durchdiskutieren. Das Haus kann man grundbuchamtlich absichern. Soviel steht fest.

Leider sind die Zinsen im Moment exorbitant niedrig, was jede Form der Lebensversicherung uninteressant macht. Ansonsten hätte ich dazu geraten, eine Tilgungsaussetzungsfinanzierung zu machen. Du zahlst dann monatlich die Zinsen und den Beitrag in die LV.
Wird die LV fällig, dann löst sie den Kredit ab. Bei eigengenutzten Immobilien ist das aber ein deutlich teureres Vergnügen als ein Annuitätendarlehen. Rechnerisch bekloppt, aber sicher vor dem Zugriff Dritter.

Bei vermieteten Immobilien war es interessant, da die Zinsen absetzbar sind. Allerdings sind gerade die Zinsen niedrig aufgrund der Niedrigzinspolitik, weil unser Staat gerne in die 3. Liga möchte.....

An ein in dieser Weise finanziertes Haus geht nie jemand dran. Es wird ja nichts getilgt. Hätte ich 2000 dieses Modell nicht gewählt, hätte meine Ex meine Bude schon (Miteigentumsanteil). So zerbeißt sie sich seit 8 Jahren daran die Zähne und ihr Neuer muss meine Hecke schneiden ;-)
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RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 09-07-2014, 15:24
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 09-07-2014, 16:20
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 09-07-2014, 17:41
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 10-07-2014, 20:14
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 10-07-2014, 14:13
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RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von Nappo - 10-07-2014, 19:58
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 10-07-2014, 20:04
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RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 11-07-2014, 11:36

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