11-07-2014, 07:14
Meine Antwort:
Hallo Herr Anwalt,
dann lass ichs datauf ankommen. Es kann nicht sein dass ich mich selber so schröpfen soll damit meine Frau mich unterstützen muss und damit indirekt zum Unterhalt für meine Kinder herangezogen wird.
Ich hab mich erkundigt. In ABC-Stadt liegt nach § 850d ZPO die Pfändungsgrenze bei 801€.
Darunter geh ich auf keinen Fall.
Im Gegenteil. Bei der Verhandlung will ich meine Krankheitskosten anerkannt bekommen.
Sollte das Gericht ein Gutachten über meine Leistungsfähigkeit wollen oder den Mehrbedarf nach § 30 SGB XII nicht anerkennen dann will ich ein Gutachten über meinen Mehrbedarf.
Dass ich dann vorbestraft bin ist mir mittlerweile egal. Ausserdem besteht immer noch der Umgangsboykott der KM und Informationen über die schulischen Leistungen der Kinder habe ich immer noch nicht bekommen.
Wenn möglich schinden Sie bitte noch etwas Zeit da ich mir ne Auszeit nehmen muss und 3 Wochen nicht da bin, da mich das Ganze psychisch sehr belastet.
Hallo Herr Anwalt,
dann lass ichs datauf ankommen. Es kann nicht sein dass ich mich selber so schröpfen soll damit meine Frau mich unterstützen muss und damit indirekt zum Unterhalt für meine Kinder herangezogen wird.
Ich hab mich erkundigt. In ABC-Stadt liegt nach § 850d ZPO die Pfändungsgrenze bei 801€.
Darunter geh ich auf keinen Fall.
Im Gegenteil. Bei der Verhandlung will ich meine Krankheitskosten anerkannt bekommen.
Sollte das Gericht ein Gutachten über meine Leistungsfähigkeit wollen oder den Mehrbedarf nach § 30 SGB XII nicht anerkennen dann will ich ein Gutachten über meinen Mehrbedarf.
Dass ich dann vorbestraft bin ist mir mittlerweile egal. Ausserdem besteht immer noch der Umgangsboykott der KM und Informationen über die schulischen Leistungen der Kinder habe ich immer noch nicht bekommen.
Wenn möglich schinden Sie bitte noch etwas Zeit da ich mir ne Auszeit nehmen muss und 3 Wochen nicht da bin, da mich das Ganze psychisch sehr belastet.