11-07-2014, 10:32
(11-07-2014, 07:14)Blumentopferde schrieb: Meine Antwort:
Hallo Herr Anwalt,
Sollte das Gericht ein Gutachten über meine Leistungsfähigkeit wollen oder den Mehrbedarf nach § 30 SGB XII nicht anerkennen dann will ich ein Gutachten über meinen Mehrbedarf.
Klasse!!!!!!
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.