Die Antragsgenerin gewährt dem Antragsteller das Umgangsrecht mit seiner Tochter xxxxxxx nach folgenden Zeitplan:
jeweils Mittwoch/Freitag und Sonntag von 15:30 bis 20:00 Uhr, sowie alle 2 Wochen Freitag von 15:30 Uhr bis Samstag 15:00 Uhr
Zwischen den Parteien kam es duch Vermittlung des LK im April 14 auch zu einer mündlichen Vereinbarung, die der o.a. beantragten in wesentlichen Teilen entsprach.
Die Antragstellerin hat jedoch nunmehr mehrfach dem Antragsteller den Umgang mit dem Kind verweigert.
Die Antragsgegnerin verweigert jeglichen Kontakt mit dem Antragsteller.
Die Beziehung zwischen Vater und Tochter ist einwandfrei, die Tochter hängt an ihrem Vater. Auch die Übernachtung ist völlig problemfrei. Die Gewährung des Umganges entspricht dem Kindeswohl.
so das war der Hauptteil und das wichtigste....
jeweils Mittwoch/Freitag und Sonntag von 15:30 bis 20:00 Uhr, sowie alle 2 Wochen Freitag von 15:30 Uhr bis Samstag 15:00 Uhr
Zwischen den Parteien kam es duch Vermittlung des LK im April 14 auch zu einer mündlichen Vereinbarung, die der o.a. beantragten in wesentlichen Teilen entsprach.
Die Antragstellerin hat jedoch nunmehr mehrfach dem Antragsteller den Umgang mit dem Kind verweigert.
Die Antragsgegnerin verweigert jeglichen Kontakt mit dem Antragsteller.
Die Beziehung zwischen Vater und Tochter ist einwandfrei, die Tochter hängt an ihrem Vater. Auch die Übernachtung ist völlig problemfrei. Die Gewährung des Umganges entspricht dem Kindeswohl.
so das war der Hauptteil und das wichtigste....