12-07-2014, 23:46
(12-07-2014, 22:40)bluegene schrieb: Ist mein Problem (in der Berechnung für den anteiligen Kindesunterhalt) ein Fall für das OLG oder habe nur ich dieses Problem?
Es gibt da eben zwei unterschiedliche Ansichten. Das OLG Düsseldorf und die genannte Frau Gutdeutsch wollen komplizierte Ausgleiche (daran wird am Meisten vom Juristengesockse verdient), Streitwerte und favorisieren ein strenges Unterhaltsmaximierungsprinzip. Andere Ansichten und wie üblich auch das Ausland, in dem Wechselmodelle verankert sind handhaben das einfacher, stärker nach dem Motto "Jeder zahlt selber", wenn unterschiedliche Unterhaltsanteile dann auf Mehrbedarfssachverhalte. Das ist auch logisch, denn der Unterhaltsbedarf des Kindes leitet sich von der Lebensstellung der Eltern ab. Im einen Fall ist die eben etwas geringer, im anderen Fall etwas höher.
Du kannst das alles versuchen: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit ins Feld führen, überobligatorische Einkommensanteile, allerdings wird das viel Streit und lachend abkassierende Anwälte geben, dafür dass du am Schluss mit nichts durchgekommen bist.