13-07-2014, 13:22
(13-07-2014, 12:17)Kämpfer schrieb: Ja das mit den Abstrichen ist mir bewusst, aus diesem Grund habe ich auch bis 20:00Uhr angegeben damit ich mich dann auch vor Gericht gewählt zeigen kann, das ich zum Wohle des Kindes abstriche mache. ;-)
Na dann ist es ja gut.
(13-07-2014, 12:17)Kämpfer schrieb: Und zwar ist es ja momentan so das ich mehrere Tage im Voraus der Mutte bescheid gebe das ich das Kind dann und dann hole und sehen möchte. Die Mutter verweigert ja den Umgang mir und dem Kind. Wie schon erwähnt ist es nun so schlimm das sie trotz vorankündigung einfach mit dem Kind verschwindet und sich nicht meldet, ich erhalte keine Information wo mein Kind ist, wo sie übernachtet oder wer auf sie aufpasst. Wie gesagt haben wir das gleiche Sorgerecht.
Nun ist die Frage: "Wieviele Stunden muss ich die Mutter vorher Informieren das ich das Kind von der Kita abhole"???
Wenn die Mutter auf stur schaltet und du weißt, dass du sowieso nicht zu ihr durchdringst, solltest du dir die permanenten Kontaktversuche sparen. Das kann und wird man dir bei der Gerichtsverhandlung ganz anders auslegen.
Auf die Informationen, wo und von wem das Kind in der Obhut der Mutter betreut wird, hast du grundsätzlich keinen Anspruch. Auch da solltest du dich zurückhalten.
Das Kind hat ein Bedürfnis nach Stabilität und Regelmäßigkeit. Nach Gutdünken das Kind abholen zu wollen, ist auch aus Sicht des Kindes keine gute Idee.
Dir bleibt nichts anderes übrig als bis zur Verhandlung auf die Zähne zu beißen und wegzustecken, dass du dein Kind bis dahin nicht oder nur eingeschränkt sehen wirst. Je mehr du hier herauslässt, desto mehr habe ich den Eindruck, dass du grundsätzlich auf einem gefährlichen Weg bist und die Mechanismen nicht wirklich verstanden hast. Nach deiner Beschreibung versuchst du die Umgangszeiten einseitig zu diktieren und mit deinen "Stalkingversuchen" durchzusetzen. Ich hoffe, dass ich das falsch verstanden habe, ansonsten wirst du an der Gerichtsverhandlung und dem Ergebnis nicht viel Spaß haben.