13-07-2014, 13:45
Dass getroffene Vereinbarungen eingehalten werden, dafür wird die feste gerichtliche Umgangsregelung sorgen. Auf den darin fixierten Umgang hast Du Anspruch.
Wie hier aber schon mehrmals betont wurde, hast Du darüber hinaus keinen Anspruch zu kontrollieren, wo die Mutter in "ihrer" Zeit Euer Kind betreuen lä
sst. Du bist nicht der Aufpasser der Kindesmutter. Versuch, Dich aus ihrem Leben heraus zu halten.
Wie hier aber schon mehrmals betont wurde, hast Du darüber hinaus keinen Anspruch zu kontrollieren, wo die Mutter in "ihrer" Zeit Euer Kind betreuen lä
sst. Du bist nicht der Aufpasser der Kindesmutter. Versuch, Dich aus ihrem Leben heraus zu halten.