13-07-2014, 14:06
(13-07-2014, 14:00)Kämpfer schrieb: Aber es geht es ist doch zum Wohl des Kindes Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben. Wir Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Ja, dafür ist die gerichtliche Umgangsregelung ja da, damit der Kontakt aufrecht erhalten wird.
Bislang hattet Ihr nur mündliche Vereinbarungen, die so nicht rechtsverbindlich sind. Die gerichtliche Umgangsvereinbarung wird es aber sein.
Allerdings hast Du über Deine Umgangstage hinaus eben kein Recht zu erfahren, wo sich Euer Kind jeweils aufhält. Ebenso wenig wie Du der Mutter Rechenschaft darüber ablegen musst, wo Du die Zeit mit Eurem Kind verbringst, wenn es bei Dir ist. (Und denk daran, es wird die Zeit kommen, da Du froh bist, dass dem so ist).