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1-EURO-Job-Vergütung pfändbar LG Bautzen AZ: 3 T 24/09
#12
. Das schlimme ist doch nur die Bezahlung der Arbeitsleistung. Wer bei einem 1 Euro Job 10 Stunden am Tag arbeitet, kommt am Ende des Monats gerade mal auf 300 Euro, aber nur , wenn er Samstag und Sonntag durcharbeitet. Gehen wir mal davon aus, daß er circa die Hälfte verdienen konnte durch den 1-Euro Job. Dann werdem ihm also die 150 Euro wieder genommen.

Trotzdem könnte jemand unter Hartz IV gegebenenfalls mehr haben, als der hart arbeitende Familienvater. Denn Hartz Vier bedeutet, daß er keine Miete, keine Heizkosten bezahlt und für sich etc. noch einen Geldbetrag bekommt.

Ich habe mir mal bewußt München ausgesucht, weil dort die Mieten am höchsten sind, allerdings dort auch die Chance einen Arbeitsplatz zu haben bzw. zu behalten, am grössten sind:

Familienvater 1600 Euro netto, 3 Kinder HartzIV Empfänger mit 3 Kindern
- Miete, Heizkosten 3 Zimmer Wohnung 1000 Euro -Behörde übernimmt Miete und Heizkosten
- Für Kinder und Vater bleiben monatlich 600 Euro - Geldleistungen ca 1000 Euro extra
- Volle Preise bei Unternehmungen wie Schwimmbad etc. - Kostenlose oder stark rabattierte Eintrittsgelder
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Dem HartzIV Empfänger bleiben 400 Euro mehr.

Die Rechnung kann man aber weiterführen: Vater hat 3 Kinder, zu denen er zum Unterhalt verpflichtet wird, statt zur Fürsorge verdonnert zu werden.
Fiktives Einkommen mindestens 2000 Euro Euro ( 1600 Euro real)
Dann hat er eine Verteilmasse von angeblich 1100 Euro. ( ihm bleiben 500 Euro)

Von diesen 500 Euro muss er nun Miete und seinen Lebensunterhalt finanzieren. Unmöglich. Vater wird obdachlos trotz voller Arbeit.

Beim HartzIV Empfänger mit Kindern, denen er seine "Schuld" begleichen muss, ist es so, daß er zwar kein Geld hat, aber ein Dach über den Kopf. Er kann die Zeit nützen, z.B. durch Kontohopping, Blutspenden Nachbarschaftshilfe etc. legal an weiteres Geld zu kommen.

Würden alle zur Arbeit verpflichtet, hätte das den Vorteil, daß das die Frauen mit einbezieht. Dann gäbe es auch wieder Vollbeschäftigung in Deutschland. Wer arbeiten will, der kriegt in der Regel auch eine Arbeit. Unter 10 Euro netto die Stunde Menschen zu beschäftigen, ist Volksbetrug. Deshalb gibt es eine Verpflichtung nur für Arbeit ab 10 Euro netto die Stunde.


Wichtig ist mir, daß sich Arbeit lohnt. Denn ohne effektiven Lohn vergeht einem zurecht die Lust, zu Arbeiten. Eine soziale Hängematte zu finanzieren für die Faulen fällt dann weg. Kinder sind oft Privatvergnügen von Frauen, also sollten sie nur dann welche mit einem Mann machen, wenn sie ohne ihn nicht auf Transferleistungen angewiesen wehren. Um die Geburtenrate nicht noch weiter sinken zu lassen, könnte man als einzige sinnvolle Sozialleistung die es ohne Arbeit gibt sowas wie Kindergeld oder Lohnaufstockung behalten.
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RE: 1-EURO-Job-Vergütung pfändbar LG Bautzen AZ: 3 T 24/09 - von Vater - 14-05-2009, 15:01

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