13-07-2014, 16:49
Unterhaltsschulden werden nicht 20 Jahre zurück erhoben. Insofern gebe ich Nappo recht.
Wenn du bisher nicht getürmt bist, gibt es dafür jetzt erst recht keinen Grund mehr.
Schon gar nicht, wenn du selbst keine Vorstellung davon hast, wo du hin willst, wie es da läuft und was du da machst.
Wenn du bisher nicht getürmt bist, gibt es dafür jetzt erst recht keinen Grund mehr.
Schon gar nicht, wenn du selbst keine Vorstellung davon hast, wo du hin willst, wie es da läuft und was du da machst.