13-07-2014, 21:04
(13-07-2014, 19:39)naivundunwissend schrieb: Was ist bereinigtes Nettoeinkommmen im meinem Fall?Das könnte in der Situation nur auf fiktiver Basis das sein, was du mit deiner vorhandenen (?) Ausbildung und Erfahrung verdienen könntest, abzüglich ebenso fiktiver Aufwendungen.
(13-07-2014, 19:39)naivundunwissend schrieb: Ich bekomme momentan reines H4. Habe einen Untermieter im altenDas mag steuerfrei sein. Aber ist bei H4 anzugeben. Keine Freibeträge, da keine "Erwerbs"-Arbeit im Schweiße des Angesichts.
Haus für 100 Euro. Diese Miete teilt sich allerdings unter mir und meinen zwei Schwestern auf.
(Für mich ist das steuerbefreit, deshalb keine Steuerangaben laut Finanzamt nötig. Diese Bestätigung seitens Finanzamt über letzten Jahre liegt vor.)
(13-07-2014, 19:39)naivundunwissend schrieb: Ich zahle seit Jahren 50 Euro vom H4 laufend auf das Konto der Mutter, allerdings ist auch der Name der Mutter und des Kindes auf dem Kontoauszug vermerkt mit dem Zusatz:"Rückstand auf Kindesunterhalt."Das ist so oder so dämlich. Ändere auf jeden Fall den Betreff in "Kindesunterhalt laufender Monat". In der Situation auf Rückstände zu bezahlen ist dumm.
(13-07-2014, 19:39)naivundunwissend schrieb: Jobcenter hat UVG Zahlungen direkt übernommen, wird mir direkt abgezogen.Hää? Wie das? Wie steht das im Bescheid?
Da zieht man dich wohl übern Tisch.
Das wichtigste:
1. Mach eine "Änderungsmitteilung" und hänge alle Schriftstücke vom RA und vom Gericht dran und ab ans JC. Setze sie in Kenntnis. Mit Eingangsstempel.
2. Besorge dir eine Abschrift des Titels (beim JA, wenn dort erstellt oder beim Gericht, müsste eigentlich als Kopie im Antrag bei gewesen sein) .
Eine Kopie davon auch dem JC zur Kenntis. Ebenfalls mit Eingangsstempel.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #