14-07-2014, 09:26
Eheprägende Schulden (" einvernehmlich oder tolerierte Verbindlichkeiten") haben nur auf Ehegattenunterhalt Auswirkungen und den zahlst du nicht. Es geht bei den Schulden in deinem Fall nicht ums Unterhalts- oder Familienrecht.
Die Bank holt sich ihr Geld bei gemeinsamen Schulden bei dem, der Geld hat. Sie kann es sich aussuchen. Daraus entsteht im Innenverhältnis der beiden Schuldner aber ein Ausgleichsanspruch. Im Innenverhältnis hat jeder (Ex-)Ehegatte die Hälfte zu zahlen. Hat einer der Ehegatten mehr als die Hälfte gezahlt, so kann er vom anderen den Mehrbetrag ersetzt verlangen. Es gibt da aber Ausnahmen, z.B. wenn ihr ein Auto auf Kredit gekauft habt, das du jetzt allein nutzst. Oder wenn in der Vergangenheit mal Ehegattenunterhalt geflossen ist unter Berücksichtigung dieser Schulden.
Die Bank holt sich ihr Geld bei gemeinsamen Schulden bei dem, der Geld hat. Sie kann es sich aussuchen. Daraus entsteht im Innenverhältnis der beiden Schuldner aber ein Ausgleichsanspruch. Im Innenverhältnis hat jeder (Ex-)Ehegatte die Hälfte zu zahlen. Hat einer der Ehegatten mehr als die Hälfte gezahlt, so kann er vom anderen den Mehrbetrag ersetzt verlangen. Es gibt da aber Ausnahmen, z.B. wenn ihr ein Auto auf Kredit gekauft habt, das du jetzt allein nutzst. Oder wenn in der Vergangenheit mal Ehegattenunterhalt geflossen ist unter Berücksichtigung dieser Schulden.