14-07-2014, 11:02
(14-07-2014, 10:35)elmandingo schrieb: waren restschulden aus hausverkauf, im grundbuch standen wir beide...
Dann kannst du die Exe im Innenverhältnis beteiligen. Solche Schulden aus der zuvor gemeinsamen Immobilie müssten eigentlich den Unterhaltsbetrag reduzieren - sofern es nachehelicher Unterhalt ist. Beim Kindesunterhalt geht nichts.
Was steht denn im Scheidungsurteil unter Zugewinnausgleich?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1