(14-07-2014, 11:20)p schrieb: Rotzfreche Forderung stellen und Paragrafen nennen kann jeder, egal wie plausibel das ist. Warte doch mal ab, ob sie überhaupt klagen. Wie genau wird die Forderung begründet? Was sind die Gründe, warum der Berechtigte an der Geltendmachung gehindert war?
Hier das Schreiben:
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Ich war auch ganz baff als ich diesen Gründe gelesen habe, "...die in den Verantwortungsbereich des Unterhaltpflichtigen..." sowie "...bedingt durch Ihr Verhalten..." ... stimmt, es lag in meiner Verantwortung ein Kind anzuerkennen von dem ich nichts wusste *autsch* ... und wohl eher das verhalten von meiner Ex nicht das meine. Die sollten Sie zur Rechenschaft ziehen und nicht mich. Sie hat immerhin überall dafür unterschrieben das Ihre Angaben "Vater unbekannt" der Wahrheit entsprechen... aber mit Konsequenzen muss sie keine rechnen. Frechheit.