14-07-2014, 12:15
Ist ja kein Problem, darauf zu antworten, das Rüstzeug findest du hier im Thread. Nochmal: Die Berechtigte war zu keinem Zeitpunkt an der Geltendmachung gehindert und hat dich nie in Kenntnis gesetzt dass du ein Kind haben könntest, hat stattdessen "unbekannt" eingetragen. Du wusstest also nichts von einer Vaterschaft, als du es wusstest hast du die Vaterschaft anerkannt, dein Verhalten war somit völlig korrekt, so dass dich daraus keinerlei Begründung für die Unmöglichkeit einer Geltendmachung konstruieren lässt.