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Aufgelaufene Schulden? Wie man auf Auskunftsforderung reagiert
#2
Wenn eine Beistandschaft bestand, gibts zum 18. Geburtstag normalerweise eine solche Aufstellung für den Pflichtigen. Wernn nicht, ist es Sache des Berechtigten, "sein" Geld zu fordern. Fordert der nichts, greift irgendwann eine Verjährung.
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RE: WIe und wo bekommt man die ganzen aufgelaufenen Schulden heraus? - von p__ - 14-07-2014, 13:49

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