14-07-2014, 14:00
(14-07-2014, 13:47)p schrieb: Eine Aufforderung an die Ex geht auch ohne Anwalt. Rechne aus, was sie zu zahlen hat und verlange das.
Genau. Mit Einschreiben/Rückschein und schon ist die Verjährung gehemmt.
Aber irgendwann musst Du halt den schritt weiter gehen. Oder aber eben selbst Klage einreichen. da der Betrag aber 5.000 Euro überschreitet, ist es keine Sache vor dem Amtsgericht mehr.
Einen Anwalt zu finden ist bei dieser einfachen Sache kein Problem. Er soll sich ja auch nicht mit familienrechtlichen Angelegenheiten beschäftigen. Nur mit dieser einen Sache.
Er bekommt die klare Anweisung und dann kann er anfangen.