14-07-2014, 14:07
(14-07-2014, 13:07)Nappo schrieb: Die Verjährung richtet sich hier nach § 199 BGB. Das heiß0t, es ist etwas Eile geboten. Rückgriff der Bank an Dich war 2010. Beginn der Verjährung wäre der 01.01.2011 Ende der Verjährung wäre der 31.12.2014
Schwachfug.
Ende der dreijährigen Verjährungsfrist wäre bei diesen Voraussetzungen der 31.12.2013.
Wobei die Frage ist, ob der Verjährungsbeginn überhaupt in 2010 lag. Das kann man aber ohne Kenntnis des Vertrages nicht sagen.