14-07-2014, 14:10
Auch das DIJuF, das einflussreiche juristische Backoffice der Jugendämter kommentiert: http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2...4,_301.pdf - Wenigstens den Titel schreiben sie teilweise ehrlich: "Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte".
Ihnen geht die Herausnahme der Unterhaltsschulden nicht weit genug. Man hätte sie gerne komplett und explizit herausgehabt. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Gläubiger feststellen müsste, dass die Schulden pflichtwidrig entstanden seien. Aber es gibt noch Hoffnung. Bis zum bis zum 30.06.2018 findet eine Evaluierung der Reform statt. Und da werden sicher alle staatsbezahlte Akteure (Unterhaltspflichtige haben keine staatsbezahlte Lobby) heftig dafür trommeln, diesen "Mangel" endlich zu beheben.
Ihnen geht die Herausnahme der Unterhaltsschulden nicht weit genug. Man hätte sie gerne komplett und explizit herausgehabt. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Gläubiger feststellen müsste, dass die Schulden pflichtwidrig entstanden seien. Aber es gibt noch Hoffnung. Bis zum bis zum 30.06.2018 findet eine Evaluierung der Reform statt. Und da werden sicher alle staatsbezahlte Akteure (Unterhaltspflichtige haben keine staatsbezahlte Lobby) heftig dafür trommeln, diesen "Mangel" endlich zu beheben.