14-07-2014, 16:19
(14-07-2014, 15:43)naivundunwissend schrieb: Sind das dann etwa die titulierten und bereits aufgelaufenen Unterhaltsschulden?
Könnte gut sein. Kannst du ja überprüfen anhand der Differenz deiner Zahlungen und dem titulierten Unterhalt. Und dieses Geld wird jetzt von dir eingeklagt? Oder was heisst "Vorverfahren"? Würde mich wundern, denn titulierte Ansprüche sind ohne weitere Zwischenschritte sofort vollstreckbar. Die können dich einfach ruckzuck pfänden und brauchen dich nicht nochmal verklagen.