15-07-2014, 09:48
Nach einer Meldung der Zeitung "Junge Welt" ist ein vorläufiger Abschlußbericht des BMAS im Umlauf, das sich auf die "Rechtsvereinfachungen" im SGB II bezieht. Hier gibt es auch schon einen Konsens bei den Arbeitsgruppen in 36 von 124 Vorschlägen zu den Rechtsvereinfachen. Hierbei geht es auch um
die zeitweisen Bedarfsgemeinschaften.
http://www.jungewelt.de/2014/07-15/021.php
die zeitweisen Bedarfsgemeinschaften.
Zitat:Neue Hürden drohen getrennt lebenden Eltern. Bezieht ein Umgangsberechtigter Hartz IV, kann er Besuche seines Kindes als »temporäre Bedarfsgemeinschaft« geltend machen. Künftig soll er die Zusatzleistung nur dann bekommen, wenn er nachweisen kann, daß mit dem Partner keine interne Einigung möglich war. Bezieht der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Hartz IV, sollen diesem im Gegenzug die anteilige Hartz-IV-Leistung für das Kind abgezogen werden. Bescheide soll es dafür nicht mehr geben. Das bedeutet: Betroffene können im Notfall nicht mehr klagen
http://www.jungewelt.de/2014/07-15/021.php
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater