Na klar, viel Spaß bei der Beweisführung für deine Behauptungen.
Er kann nämlich genauso gut behaupten, dass er mit seinem Bruder sehr wohl in seiner eigenen Wohnung gelebt hat und nur zu Besuch bei deiner Exe war. Genauso könnte der Bruder nur zu Besuch gewesen sein. Zumindest ein Protokoll wer wo übernachtet hat, sowie belastbare Aussagen könnten deine Behauptungen stützen. Hast du sicher nicht.
Und da es sich scheinbar herausgestellt hat, dass sich die neue Lebensgemeinschaft nicht verfestigt hat, wird der Anwaltschaft deiner Ex sicher noch das eine oder andere Argument einfallen, dass du weiter für sie Betreuungsunterhalt abdrücken darfst, sofern der neue Papa nicht leistungsfähig ist.
Eine "verfestigte" Lebensgemeinschaft ist nicht mal eben so zu beweisen. Sicher die Meldeadresse, gemeinsame Wohnung (Mietvertrag) sind belastbare Indizien. Aber was ist, wenn der neue nur eine dauerhafte F***bekanntschaft war? War er stets auf Familienevents deiner Ex anwesend?
Er kann nämlich genauso gut behaupten, dass er mit seinem Bruder sehr wohl in seiner eigenen Wohnung gelebt hat und nur zu Besuch bei deiner Exe war. Genauso könnte der Bruder nur zu Besuch gewesen sein. Zumindest ein Protokoll wer wo übernachtet hat, sowie belastbare Aussagen könnten deine Behauptungen stützen. Hast du sicher nicht.
Und da es sich scheinbar herausgestellt hat, dass sich die neue Lebensgemeinschaft nicht verfestigt hat, wird der Anwaltschaft deiner Ex sicher noch das eine oder andere Argument einfallen, dass du weiter für sie Betreuungsunterhalt abdrücken darfst, sofern der neue Papa nicht leistungsfähig ist.
Eine "verfestigte" Lebensgemeinschaft ist nicht mal eben so zu beweisen. Sicher die Meldeadresse, gemeinsame Wohnung (Mietvertrag) sind belastbare Indizien. Aber was ist, wenn der neue nur eine dauerhafte F***bekanntschaft war? War er stets auf Familienevents deiner Ex anwesend?