15-07-2014, 13:39
(15-07-2014, 13:36)MitGlied schrieb: aber Tatsache ist doch: es wurde nichts gemacht, keine Titeländerung gefordert, dadurch sind Ansprüche in der Vergangenheit ausgeschlossen.
Das sehe ich auf den ersten Blick genauso. Um das zu klären hat er ja eine Anwältin.

Eigentlich bleibt nur noch darüber zu streiten, wer der größere Depp ist. Der TO oder der neue Ex.
Auf jeden Fall sollte der TO die Möglichkeit einer Abänderungsklage durch seine Anwältin nun einmal ernsthaft prüfen lassen.
