15-07-2014, 13:57
In der Regel ist es unwahrscheinlich, dass die Sache bislang noch keiner rechtsverbindlichen Klärung, in welcher Weise auch immer, zugeführt wurde. Kann grundsätzlich sein, ist aber unwahrscheinlich.
Vielleicht geht der TO noch einmal darauf ein.
Vielleicht geht der TO noch einmal darauf ein.