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Aufgelaufene Schulden? Wie man auf Auskunftsforderung reagiert
#19
So habe ich das gemacht, dass ich erklärt habe; ich gehe keiner selbstständigen und auch keiner nichtselbständigen Arbeit nach.
Darauf kam das:


Amtsgericht XXXX
Familiengericht
Versäumnisbeschluss

In der Familiensache

des
Antragstellers,

Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwälte XXXXX

gegen

XXXX (mich)

Antragsgegner

hat das Amtsgericht -Familiengericht- XXXX
im schriftlichen Vorverfahren gemäß §§ 113 Abs. 1 FamFG, 331 Abs. 3ZPO
am XXXX
durch Richter am Amtsgericht XXXX

beschlossen:

1.

Der Antragsteller wir verpflichtet, dem Antragsteller Auskunft über seine sämtlichen Brutto-Netto-Einkünfte einschließlich aller Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sowie aus Steuererstattung
und aus anderer Herkunft für die Zeit von Dez.2012 bis einschl. Nov. 2013 zu erteilen durch Vorlage der Lohnbescheinigung für das Jahr
2012 und die Lohnabrechnungen des Arbeitgebers in der Zeit von Dez. 2012 bis einschließlich Nov. 2013 sowei etwa bezogenes Krankengeld und
etwa bezogenes Arbeitslosengeld.

2.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, Auskufnft über sämtliche Einnahmen und Aufwendungen aus selbständiger Tätigkeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus anderer
Herkunft unter Angabe der Privatentnahmen aus der Zeit der letzten drei Kalendarjahre und durch Vorlage der Einkommenssteuerüberschussrechnungen für die Jahre 2010 bis 2012 sowie die erteilten Einkommenssteuerbescheide für den Zeitraum zu erteilen.


Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

Der Verfahrenswert wir auf 4600,00 Euro festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrunng

Gegen den Versäumnisbeschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.....
Er kann nur durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden. Dem Anwaltszwang unterliegen nicht.......

XXXX (Richter)
Ausgefertigt

XXXX Justizbeschäftigte
(Unterschrift)
als Urkundbeamtin der Geschäftsstelle (Stempel)


Ich erwiderte wieder innerhalb der Zweiwochenfrist persönlich ohne Anwalt, auch das wurde vom Gericht verworfen.
Ich bekam nochmals eine Notfrist zum Einspruch (mit Anwalt!) gestellt. In dieser Frist befinde ich mich jetzt mittendrin!
Jetzt muss ich richtig handeln.
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RE: WIe und wo bekommt man die ganzen aufgelaufenen Schulden heraus? - von naivundunwissend - 15-07-2014, 13:59

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