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Titulierung des Kindesunterhaltes
#6
(15-07-2014, 13:48)the notorious iglu schrieb: Wenn es eine Exfrau gibt, dann gab es auch eine Scheidung und dann sollte der Unterhalt auch gerichtlich geregelt sein. Das kannst du nicht einfach durch einen neuen Titel, der zudem in gravierenden Punkten nicht rechtswirksam ist, ersetzen.

Eine Scheidung gab es. In diesem Verfahren haben meine Ex und ich angegeben, dass keine weiteren Regelungen notwendig sind. Konkret brauchten wir nicht werden. Es wurden keine Eurobeträge genannt
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Nachrichten in diesem Thema
Titulierung des Kindesunterhaltes - von Nucki - 15-07-2014, 13:41
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von p__ - 15-07-2014, 13:44
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 13:48
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von Nucki - 15-07-2014, 15:17
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 13:57
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 15:24

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