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Aufgelaufene Schulden? Wie man auf Auskunftsforderung reagiert
#21
Nicht sympathisch finden? Sehr schön, Treffer.

(15-07-2014, 14:24)Theo schrieb: des Richters

Der Brief geht an den gegnerischen Anwalt aufgrund der Aufforderung des gegnerischen Anwalts, vom Richter war gar nicht die Rede, ein Verfahren war gar nicht in Aussicht und hätte auch nicht begonnen, wenn er ganz einfach die Auskunft gegeben hätte. Und sich Wohlwollen von Juristen erkaufen wollen: Siehe oben.

Zitat:Ich erwiderte wieder innerhalb der Zweiwochenfrist persönlich ohne Anwalt, auch das wurde vom Gericht verworfen.

Da muss ich mich doch am Kopf kratzen. Dir wird ausdrücklich zum wiederholten Male vom Richter gesagt, dass du einen Anwalt benötigst sonst geht nix, ausdrücklich auch für den Einspruch und du gehst wieder ohne Anwalt hin?

Die Folgen des Versäumnisurteils hättest auch kostenlos haben können, indem du vor einem halben Jahr auf den ersten Brief vollständig Auskunft gegeben hättest. Ich würde es jetzt hinnehmen und die Auskunft geben, denn auch mit Auskunft und Anwalt wird der Richter nichts anderes urteilen als Auskunft zu geben und die Kosten dir aufzuerlegen weil du verloren hast. Schick doch den Krempel endlich hin, vor allem das Papier des Finanzamts und wenn etwas nicht der Fall ist, z.B. keine Kapitaleinnahmen, dann erkläre dass du keine Kapitaleinnahmen hast statt in Schockstarre gar nichts zu sagen.
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RE: WIe und wo bekommt man die ganzen aufgelaufenen Schulden heraus? - von p__ - 15-07-2014, 15:46

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