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Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung-
#14
So, nun also in dieser Geschichte doch nochmal Post vom JC:

Ich hatte natürlich am 09.04.2014 widersprochen, bzgl.
der Unterhaltsforderung für die Zeit vor Bekanntwerden der Vaterschaft, wie Ihr mir das geraten hattet....
Auch mit dem Hinweis, daß die Mutter mich erst im Juni 2013 über die mögliche Vaterschaft informiert hatte und ich vorher gar keinen Test machen konnte....

Nun Antwort vom JC natürlich wieder mit Nachforderung....

Sehr geehrter Herr X,
Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 09.04.2014, wonach Sie mit der Höhe des von uns errechneten Unterhaltsrückstandes nicht einverstanden sind.

Sie haben die Vaterschaft für Ihre Tochter am 17.07.2013 anerkannt.
Mit Rechtswahrungsanzeige vom 24.07.2013 haben wir Sie darüber informiert, daß Sie gegenüber der KM und der gemeinsamen Tochter Unterhaltspflichtig sind und diese Leistungen nach dem SGB II erhalten.
Aus diesem Grund wurde eine unterhaltsrechtliche Überprüfung unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse durchgeführt.
Eine frühere Benachrichtigung war nicht möglich, da Sie als Vater noch nicht feststanden.

Gemäß §1613 Abs2 Nr2 BGB kann Unterhalt für die Vergangenheit gefordert werden, wenn der Berechtigte aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen fallen, an der geltendmachung gehindert war.
So zählt zu den rechtlichen Gründen insbesondere eine zunächst notwendige feststellung der Vaterschft. Fürr die Zeit bis zur Feststellung waren wir daran gehindert, Unterhalt für die Vergangenheit geltend zu machen.Somit ist unter diesen Vorraussetzungen auch für den Zeitraum von der Geburt bis zur Feststellung der Vaterschaft Unterhalt zu fordern.

KM erhält seit 01.01.2013 für sich und ihre Tochter Leistungen vom JC nach SGB II

Ab Feb 2014 erhält KM kein Elterngeld mehr, so daß sich auch für Sie ein Unterhaltsbedarf von 115,00€ ab diesem Monat errechnet.
Für Ihre Tochter ergibt sich der Unterhaltsanspruch von 225,00€ ab dem Beginn unserer Leistungsgewährung, also ab dem 01.01.2013

Für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 30.06..2013 haben Sie keinen Unterhalt gezahlt.
Ab März 2013 erhielt Ihre Tochter Leistungen nach dem UVG monatlich 133,00€
Ab 01,07.2013 bis 01.03.2014 haben Sie 300€ Unterhalt bezahlt. Ab 01.04.2014 überweisen Sie 340,00 €

So errechnet sich folgender Unterhaltsrückstand:

01/2013 bis 02/2013 450,00 €
03/2013 bis 06/2013 368,00 €
Für Ihre Tochter wurde bei unserer Bedarfsberechnung 133,00 € UVS-Leistungen berücksichtigt. So verbleibt ein Betrag von 92,00 € monatlich

02/2014 bis 03/2014 80,00 €

Die ergibt einen Gesamtrückstand von 898,00€

Dagegen errechnet sich für den Zeitraum von 07/2013 bis 01/2014 eine Überzahlung von 525,00€

Also errechnet sich ein Rückstand von 373,00 €

bitte zahlen an blablabla...



Also interresiert das beim JC gar niemanden, daß die KM diejenige war, die mir nicht Bescheid gesagt hat, überhaupt Vater zu sein....
Und das fällt mal definitiv nicht in den Verantwortungsvbereich des UH-Pflichtigen, da die KM Anfang Juni ja meine TelNr immer noch hatte, um mir per SMS über die Vaterschaft Bescheid zu geben....

Und lustig finde ich auch, daß es im letzten Brief hieß, 340,00€ monatlich bitte erstmals ab 01.04.2014 und jetzt ists plötzlich der 01.02.2014....

Was nun tun?

Danke für eure Tipps...!
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von Kindeswohlhandel.de - 23-03-2014, 09:07
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von the notorious iglu - 23-03-2014, 11:52
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von Kindeswohlhandel.de - 23-03-2014, 11:59
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von Kindeswohlhandel.de - 23-03-2014, 12:14
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RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von the notorious iglu - 23-03-2014, 12:26
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von LoveNoBitch - 15-07-2014, 16:28
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von the notorious iglu - 15-07-2014, 16:48
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von the notorious iglu - 15-07-2014, 17:22
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von the notorious iglu - 15-07-2014, 17:31
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von the notorious iglu - 15-07-2014, 17:49
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von the notorious iglu - 15-07-2014, 18:40
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von the notorious iglu - 15-07-2014, 19:10
RE: Post vom Jobcenter - Nachzahlungsforderung- - von the notorious iglu - 15-07-2014, 19:44

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