15-07-2014, 16:48
Das ist natürlich Quatsch. Die Mutter hat die Sache verzögert, sie hätte die Vaterschaftsanerkennung auch früher betreiben können, somit ist das nicht dein Problem.
Ein ähnliches Späßchen kannst du auch hier nachlesen: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid138370
Lass dich davon nicht beeindrucken. Die Mutter war nicht daran gehindert die Vaterschaft feststellen zu lassen. Es ist also nach wie vor der Zeitraum ab Feststellung der Vaterschaft maßgeblich.
Du kannst die Figuren auch noch höflich darauf hinweisen, dass es ebenfalls nicht dein Problem ist, dass die Mutter erst mit zwei Monaten Verzug die vorrangige Leistung des Unterhaltsvorschusses beantragt hat, und dass sie damit ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist. Das müssen Sie der Mutter als Überzahlung für den Zeitraum wieder abziehen.
Ein ähnliches Späßchen kannst du auch hier nachlesen: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid138370
Lass dich davon nicht beeindrucken. Die Mutter war nicht daran gehindert die Vaterschaft feststellen zu lassen. Es ist also nach wie vor der Zeitraum ab Feststellung der Vaterschaft maßgeblich.
Du kannst die Figuren auch noch höflich darauf hinweisen, dass es ebenfalls nicht dein Problem ist, dass die Mutter erst mit zwei Monaten Verzug die vorrangige Leistung des Unterhaltsvorschusses beantragt hat, und dass sie damit ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist. Das müssen Sie der Mutter als Überzahlung für den Zeitraum wieder abziehen.