15-07-2014, 17:22
Die Überzahlung besteht nicht auf deiner Seite sondern auf der Seite des Jobcenters. Das hat mit dir effektiv nichts zu tun.
Du müsstest aber was den Unterhaltvorschuss betrifft beachten, ob du überhaupt mit befreiender Wirkung geleistet hast. Das ist aber ein anderes Thema und hat mit diesem hier nichts zu tun. Das solltest du aber prüfen, sonst steht auch irgendwann die Unterhaltsvorschusskasse auf der Matte.
Du müsstest aber was den Unterhaltvorschuss betrifft beachten, ob du überhaupt mit befreiender Wirkung geleistet hast. Das ist aber ein anderes Thema und hat mit diesem hier nichts zu tun. Das solltest du aber prüfen, sonst steht auch irgendwann die Unterhaltsvorschusskasse auf der Matte.