15-07-2014, 17:31
Du könntest noch ergänzen, dass es ihr ebenso möglich war spätestens seit der Geburt des Kindes bzgl. der Vaterschaftsfeststellung eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten. Wie man sich von Ämtern den [Unterschreitung des Mindestniveaus] nachtragen lässt, scheint die Gute ja zu wissen.