15-07-2014, 17:49
Die Mutter hat bis zur Höhe des Unterhaltsvorschusses keinen Anspruch auf die Zahlung sondern die Unterhaltsvorschusskasse. Sie bzw. das Jobcenter ist für den Betrag nicht aktivlegitimiert, so nennt sich das juristisch, weil die Forderung auf die Unterhaltsvorschusskasse gesetzlich übergegangen ist. Das heißt, das du die Forderung nicht notwendigerweise befriedigst, wenn du das Geld an die Mutter überweist, weil die Mutter bzw. das Kind eben keinen Anspruch mehr hat.
Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass irgendwann die UVK bei dir auf der Matte steht und nach ihrem Geld fragt und du im Prinzip doppelt bezahlst.
Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass irgendwann die UVK bei dir auf der Matte steht und nach ihrem Geld fragt und du im Prinzip doppelt bezahlst.