Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Titulierung des Kindesunterhaltes
#10
Das mit den "Zahlungsschwierigkeiten" kannste knicken. Wenns zu speziell wird, denkt der Notar noch er könnte Geschäftsgebühr verlangen.

Nach deinen Angaben (Du EK im Bereich DT 3 - deine Frau derzeit keine Arbeit und 3 KU-berechtigte Kids + Umgang) bist du m.M. nach derzeit in der Situation, dass du vermutlich mit ALGII ergänzend aufstocken könntest (wenn kein größeres Vermögen + Wohneigentum vorhanden).

Das würde ich mal gegen-checken.

Wenn das der Fall ist, dann kannst du dich mit Titulierung+Aufstockung weitgehend vor Mehrforderungen schützen.
Das wäre vorallem auch eine Basis, die Gespräche mit der Kimu auf eine sachliche Grundlage zu bringen ohne die "Stimmung" allzu massiv einbrechen zu lassen. "Stimmung" muss man sich schon leisten können.
[PS: Nebenbei-Zahlungen zu Titeln sind ja auch nicht verboten]
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Titulierung des Kindesunterhaltes - von Nucki - 15-07-2014, 13:41
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von p__ - 15-07-2014, 13:44
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 13:48
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 13:57
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 15:24
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von sorglos - 15-07-2014, 22:32

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste