17-07-2014, 13:35
(16-07-2014, 16:34)MitGlied schrieb: Beim BU ist das was anderes. Wenn sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse dauerhaft geändert haben, also z.B. durch Teilzeitarbeit, Umstrukturierung, keine Schichtzulagen mehr, etc. kann man eben auch eine Neuberechnung verlangen, allerdings erst, wenn die Änderung schon längerfristig besteht. D.h. im ersten Jahr zahlt man mehr als man eigentlich kann. Daran scheitert es in den allermeisten Fällen. Im Prinzip wird man gezwungen, die eigenen Rücklagen für Einkommensschwankungen aufzubrauchen.
Ich denke, davor muss ausdrücklich gewarnt werden. Wer zahlt, der beweist damit dass er zahlen kann. Eine Abänderungsklage mit der Begründung, dass man den Unterhalt in dieser Höhe nicht zahlen könne, wird damit konterkariert.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1