Wie immer.
Mit diesem Fragebogen werden auch Auskünfte erfragt die für die "Feststellung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit nach §1605 BGB" nicht erforderlich sind.
Daher kann man von der Nutzung des Fragebogens klar abraten. Wenn du es übrigens exakt wörtlich liest, dann steht in dem "Hinweis", dass man Auskünfte will - aber nirgends, dass dazu dieser Fragebogen zwingend wäre. Das soll nur suggeriert werden - den Dummen.
Immerhin enthält er kein "erweitere Ausforschungserlaubnis" bei allen möglichen Behörden.
Machs tabelarisch mit Belegen, wie @p schon vorschlug.
Und vergesse keinesfalls umfangreich die "Belastungen" durch Umgangskosten darzulegen: höhere Miete über 360€, Tagessätze, Fahrtkosten, Spielzeug, urlaube,.... Freu dich auf ihre Antwort.
Beantrage eine Erhöhung des Selbstbehaltes wegen dieser und anderer Kosten.
Z.B.
Die "Bankverbindung" oder die "Grundbuch-Bezeichnung" oder "Abgabe der EV" ist für die Höhe der aktuellen Leistungsfähigkeit ohne jeden Belang - für eine spätere Pfändung schon. Nur gehört die Pfändungsvorbereitung nicht zum Umfang des Auskunftsanspruchs, erklärt aber die Motivation für solche Ausforschungen.
Ich hab solche Fragebögen in 18 Jahren nicht ausgefüllt.
Mit diesem Fragebogen werden auch Auskünfte erfragt die für die "Feststellung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit nach §1605 BGB" nicht erforderlich sind.
Daher kann man von der Nutzung des Fragebogens klar abraten. Wenn du es übrigens exakt wörtlich liest, dann steht in dem "Hinweis", dass man Auskünfte will - aber nirgends, dass dazu dieser Fragebogen zwingend wäre. Das soll nur suggeriert werden - den Dummen.
Immerhin enthält er kein "erweitere Ausforschungserlaubnis" bei allen möglichen Behörden.
Machs tabelarisch mit Belegen, wie @p schon vorschlug.
Und vergesse keinesfalls umfangreich die "Belastungen" durch Umgangskosten darzulegen: höhere Miete über 360€, Tagessätze, Fahrtkosten, Spielzeug, urlaube,.... Freu dich auf ihre Antwort.
Beantrage eine Erhöhung des Selbstbehaltes wegen dieser und anderer Kosten.
Z.B.
Die "Bankverbindung" oder die "Grundbuch-Bezeichnung" oder "Abgabe der EV" ist für die Höhe der aktuellen Leistungsfähigkeit ohne jeden Belang - für eine spätere Pfändung schon. Nur gehört die Pfändungsvorbereitung nicht zum Umfang des Auskunftsanspruchs, erklärt aber die Motivation für solche Ausforschungen.
Ich hab solche Fragebögen in 18 Jahren nicht ausgefüllt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #