Die Verweisung aus dem "allg. Register" an zuständige Richterkammer ist eher ein positives Zeichen. Sagt allerdings natürlich nichts darüber, ob sie den angenommen wird. Beschleunigungsgebot gilt beim BVerfG nicht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #