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Auskunftseruchen und Zahlungsaufforderung
#10
(21-07-2014, 18:16)JonDon schrieb: ... seitens des Kindesmütterliche Verhalten, ...
Dein Lamento ist völlig zweckfrei und wirkungsbefreit.

Der Brief kommt vom StaatsbeauftragtenVäterAuspressungsInkassoBüro. Von denen eine menschliche Reaktion zu erwarten, wäre das gleiche, würde man durch freundliche Worte von einer Betonwand ein zartes Erröten erwarten. Mit Moral und Anstand haben die nichts zu tun. Mit Eitelkeit auch nichts.

Die Mutter hat einen Antrag gestellt. Jetzt zahlen die und verfolgen dafür dich. Das ist ihr Auftrag: Müttern Geld hinterher(vor)zuschießen und es beim Vater wiederholen. Alles andere mütterliche Verhalten juckt die ne Bohne.

"Leistungsunfähigkeit" und/oder "erhöhte", aber leider erfolglose "Erwerbsbemühungen" nachweisen, ist das einzige was die wollen und verstehen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Auskunftseruchen und Zahlungsaufforderung - von sorglos - 21-07-2014, 23:13
RE: Auskunftseruchen und Zahlungsaufforderung - von mimamause - 21-07-2014, 19:43
RE: Auskunftseruchen und Zahlungsaufforderung - von mimamause - 22-07-2014, 10:22
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