22-07-2014, 10:13
als Antwort gabs.
Ich will den Unterhalt bezahlen, kann aber im Moment nicht da ich selbst keinen Einkommen habe.
Heute ist wieder Brief vom Jugendamt da.
Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhaltes von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse und -ausfalleistungen (UVG) vom 23.07.1979 in der zur Zeit gültigen Fassung
Mitteilung über die Antragstellung auf Unterhaltsvorschussleistung gemäß § 7 Abs. 2 Unterhalts vorschussgesetz (UVG) für XXXX XXXX, geboren am xx.xx.xxxx und Aufforderung zur Auskunftserteilung gemäß § 6 Abs. 1 UVG
Sehr geehrter Herr XXXXX ,
am 04.07.2014 stellte Frau XXXXX für Ihr gemeinsames Kind XXXX XXXX , geboren am xx.xx.xxxx beim Landratsamt Landkreis Leipzig , Jugendamt, Unterhaltsange legenheiten , einen Antrag auf Leistungen nach dem UVG, da Sie Ihrer monatlichen Unterhaltspflicht nicht mindestens in Höhe des aktuellen Unterhaltsvorschussbetrages nachkommen. Von der Antragstellung werden Sie hiermit in Kenntnis gesetzt.
Die Leistung wurde ab . . . 2014 in Höhe von . . „00 € bewilligt
Berechnung der Leistung ab 01.07.2014
Mindestunterhalt § 1612 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BGB in der aktuell gültigen Fassung
317 ,00 Euro
Anrechnung von Kindergeld -184 ,00 Euro
Anrnchnung von Unterhcilt des/ r Unterh::ilt:;pflichtigen -00 ,00 Euro
Zahlbetrag durch das Jugendamt 133,00 Euro
Soweit Ihr Kind gegen Sie einen Unterhaltsanspruch für den Ze itraum der Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen hat, geht dieser Anspruch zusammen mit dem Auskunftsanspruch nach § 1605 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB) gemäß § 7 Abs 1 Satz 1 UVG auf den Freistaat Sachsen über
Diese Mitteilung bewirkt nach den § 94 Abs. 4 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII), dass Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1613 Abs. 2 Nr. 2 a BGB ab dem Zugang dieser Mitteilung für nach dem UVG geleisteten Unterhalt auch für die Vergangenheit in Anspruch genommen werden und nicht mehr mit befreiender Wirkung an das Kind leisten können , § 7 Abs . 2 Nr. 2 UVG.
Außerdem werden für die übergegangenen Unterhaltsansprüche im Falle des Verzuges oder bei Rechtshängigkeit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz , § 288 Abs. 1 BGB, verlangt. Die Durchsetzung der übergegangenen Ansprüche kann durch Aufrechnungsersuchen bei Finanzämtern
Lohn- und Kontenpfändungen und Abzweigungen bei Agenturen für Arbeit und weitere für Sie kostenintensive Verfahren erwirkt werden .
Zu Überprüfung des möglichen Unterhaltsanspruches Ihres Kindes (vgl. § 1603 Abs. 1 BGB) , bitte ich Sie, Ihre Einkünfte mitzuteilen. Zu dieser Auskunftserteilung sind Sie gemäß § 6 Abs. 1 UVG verpflichtet. Die erhobenen Daten können auf der Grundlage des SGB X und des Sächsischen Datenschutzgesetzes verarbeitet und genutzt werden Wir weisen Sie darauf hin, dass die Auskunftserteilung in Ihrem eigenen Interesse liegt
Nur anhand dieser Auskünfte kann festgestellt werden , ob Sie leistungsfähig und unterhaltspflichtig sind . Solange Sie eine fehlende oder geminderte Leistungsfähigkeit nicht nachweisen , gehe ich von Ihrer vollen Leistungsfähigkeit aus .
Des Weiteren sind Sie verpflichtet , Ihre Arbeitskraft entsprechend Ihren Fähigkeiten in optimaler Weise einzusetzen . Es gehört z u Ihren Obliegenheiten , I hre Leistungsfäh igkeit im vollen Umfang auszunutzen . I nsbesondere sind Sie verpflichtet, sich nachhaltig und ernsthaft um jede Arbeit zu bemühen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) besteht daher auch eine Erwerbsobliegenheit zu Tätigkeiten auch unterhalb des Ausbildungsniveaus , zu Nebenbeschäftigungen CJnd Überstunden sowie in zumutbaren Grenzen die Obliegenheit zum Orts- bzw . Berufswechsel.
Sie haben alle Anstrengungen zu unternehmen, um zumindest so viel zu verdienen , dass Sie unter Wahrung Ihres eigenen Selbstbehaltes den Mindestunterhalt für lhr(e) Kind(er) leisten können.
Dabei reicht die Meldung als Arbeitsloser beim Arbeitsamt nicht aus . Vielmehr sind Sie verpflichtet , sich zusätzlich durch eigene I nitiative um Arbeit zu bemühen. Diese Bemühungen haben Sie als Unterhaltspflichtiger durch Vorlage von 20 bis 30 Bewerbungen pro Monat zu belegen , anderenfalls können Sie s ich nicht auf Ihre eventuell bestehende, fehlende oder eingeschränkte Leistungsfähigkeit berufen .
Ich bitte Sie deshalb , den beigefügten Vordruck auszufül len und innerhalb von 2 Wochen an das Landratsamt Landkreis Leipzig, Jugendamt , zurüc kzusenden. Der Vordruck entspricht demjenigen , den Sie auch im gerichtlichen Verfahren ausfüllen müssten, wenn Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Unterhaltspflicht bestreit en wollen. Die erforderlichen Nachweise auch zur Erwerbsbemühung sind in Kopie beizufügen . Sie müssen den Vordruck nicht ausfüllen , wenn Sie Ihre Leistungsfähigkeit zur Unte rhaltszahlung in Höhe des Mindestunterhaltes in Höhe von derzeit 225 ,00 bzw. 272 ,00 Euro (Zahlbetrag) anerkennen. In diesem Fall bitte ich Sie, zur Regelung der Zahlungsmodalitäten einen Termin mit dem Fachbereich Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu vereinbaren .
Abschl ießend wei se ich Sie daraufhin , das s für den Fall, dass Sie die erbetenen A usk ünfte nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erte ilen, innerhalb der gesetzten Frist ein Zwangsgeld gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 i. V . m.
§ 22 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachen (SächsVwVG) in Höhe von 250 ,00 Euro festgesetzt werden kann. Ebenso kann nach dem Entbürokratisierungsgesetz zum UVG ein Kontenabruf erfolgen.
Neben der Festsetzung eines Zwangsgeldes besteht ferner die Möglichkeit , Ihnen ein Bußgeld von bis zu
1.000 ,00 Euro gemäß § 10 Abs. 1 und 2 i. V . m. § 17 A bs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG ) aufzuerlegen
Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für das Kind XXXX XXXX, geboren am xx. xx .xxxx, xxx/xxxxx/xx/xx
Unterhaltsverpflichteter: Adresse
Telefonnummer:
Leben Sie in einer Lebensgemeinschaft?
.. .....•.•„•.„„•.„„.„„„....
Schulausbildung:
„„„„„„...„„„„„„...„„„„„„..
erlernter Beruf :
Qualifikation:
ausgeübter Beruf: derzeitiger Arbeitgeber:
............................................. ...•...•............................. ...........•...•.......•....•.......................•...................................•.......
.............................. ..•.........• ......................................................................................
Ich verfüge über nachfolgendes Einkommen:
(die entsprechenden Nachweise sind für die letzten zwölf Monate beizufügen)
Arbeitseinkommen (monatlich/ letzte zwölf Belege)
Einkommen aus Gewerbe, freiberuflicher Tätigkeit , Land- und Forstwirtschaft (monatlich)
(Lohnsteuerj ahresausgleich der letzten 3 Jahre)
Arbeitslosengeld (monatlich) Arbeitslosengeld II (monatlich)
Renten, Pensionen aller Art (monatlich) Kindergeld (monatlich)
sonstiges (z. B. Krankengeld , Erziehungsgeld , Miet- und Pachteinnahmen, Wohngeld)
Einkommen aus Vermögen/ Vermögenswerten
Einkommenssteuerbescheid vom letzten Jahr
(Arbeitnehmersteuererstattung)
Angaben zu Ihren Vermögensverhäl tnissen:
Haben Sie Eigentum, Miteigentum, Erbbaurecht , Haus oder Grundstück?
Haben Sie sonstige Vermögenswerte? (z. B. Geld, Schmuck , Aktien, Wertpapiere , Bausparvertrag , Sparbuch , Lebensversicherungen)
Angaben zu Verbindlichkeiten und außergewöhnlichen Belastungen:
Bestehen Zahlungsverpflichtungen ,
Verbindlichkeiten wie Kreditraten und
sonstige eheliche Schulden für Wohnzwecke?
wenn ja, monatliche Rate (Nachweise sind beizufügen)
Haben Sie außergewöhnliche Belastungen , z.B.
Fahrkosten?
wenn ja , welche monatliche Höhe (Nachweise sind beizufügen)
Weitere unterhaltsberech igte Ä-ngetför'Tge des-verpflicnteten:
Ehefrau/Lebensgefährtin Name, Vorname
Geburtsdatum und Ort
Besteht eine häusliche Gemeinschaft? D j(:l
Wenn ja, hat sie eigenes Einkommen?
o nein
(ggf . Art und Höhe)
Wenn nein, Art und Höhe der
Unterhaltsverpflichtung:
•••••••••••••••• •••••••••• ••••••••• •••••••••••••••••••••••••••••••••••
leibliche Kinder , die mit im Haushalt leben (Name , Vorname , Geburtsdatum)
1. 3.
2.
........................•........•......•..•.•..............•.............................................................. ................................................................................
4 .
leibliche Kinder , die außerhalb des Haushaltes leben (Name, Vorname, Geburtsdatum)
(Geburtsurkunden und evtl. bestehende Unterha ltstitel sind vorzulegenl)
Stellungnahme zur Unterhaltszahlung
(Angabe über die Bereitschaft und Höhe der z u le istenden Unterha ltsbeiträge bzw. die Gründe de r Nichtzahlung )
Ich erkläre mein Einverständnis mit der Herausgabe meiner Unterlagen an den Bereich Beistand/Unterhalt des Jugendamtes. (bei Nichtzutreffen streichen , in diesem Fall besteht die Auskunftspflicht neu)
Ich versichere , dass meine Angaben in dieser Erklärung und in den Anlagen vollständig und wahr sind .
Ort, Datum Unterschrift
Ich will den Unterhalt bezahlen, kann aber im Moment nicht da ich selbst keinen Einkommen habe.
Heute ist wieder Brief vom Jugendamt da.
Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhaltes von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse und -ausfalleistungen (UVG) vom 23.07.1979 in der zur Zeit gültigen Fassung
Mitteilung über die Antragstellung auf Unterhaltsvorschussleistung gemäß § 7 Abs. 2 Unterhalts vorschussgesetz (UVG) für XXXX XXXX, geboren am xx.xx.xxxx und Aufforderung zur Auskunftserteilung gemäß § 6 Abs. 1 UVG
Sehr geehrter Herr XXXXX ,
am 04.07.2014 stellte Frau XXXXX für Ihr gemeinsames Kind XXXX XXXX , geboren am xx.xx.xxxx beim Landratsamt Landkreis Leipzig , Jugendamt, Unterhaltsange legenheiten , einen Antrag auf Leistungen nach dem UVG, da Sie Ihrer monatlichen Unterhaltspflicht nicht mindestens in Höhe des aktuellen Unterhaltsvorschussbetrages nachkommen. Von der Antragstellung werden Sie hiermit in Kenntnis gesetzt.
Die Leistung wurde ab . . . 2014 in Höhe von . . „00 € bewilligt
Berechnung der Leistung ab 01.07.2014
Mindestunterhalt § 1612 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BGB in der aktuell gültigen Fassung
317 ,00 Euro
Anrechnung von Kindergeld -184 ,00 Euro
Anrnchnung von Unterhcilt des/ r Unterh::ilt:;pflichtigen -00 ,00 Euro
Zahlbetrag durch das Jugendamt 133,00 Euro
Soweit Ihr Kind gegen Sie einen Unterhaltsanspruch für den Ze itraum der Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen hat, geht dieser Anspruch zusammen mit dem Auskunftsanspruch nach § 1605 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB) gemäß § 7 Abs 1 Satz 1 UVG auf den Freistaat Sachsen über
Diese Mitteilung bewirkt nach den § 94 Abs. 4 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII), dass Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1613 Abs. 2 Nr. 2 a BGB ab dem Zugang dieser Mitteilung für nach dem UVG geleisteten Unterhalt auch für die Vergangenheit in Anspruch genommen werden und nicht mehr mit befreiender Wirkung an das Kind leisten können , § 7 Abs . 2 Nr. 2 UVG.
Außerdem werden für die übergegangenen Unterhaltsansprüche im Falle des Verzuges oder bei Rechtshängigkeit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz , § 288 Abs. 1 BGB, verlangt. Die Durchsetzung der übergegangenen Ansprüche kann durch Aufrechnungsersuchen bei Finanzämtern
Lohn- und Kontenpfändungen und Abzweigungen bei Agenturen für Arbeit und weitere für Sie kostenintensive Verfahren erwirkt werden .
Zu Überprüfung des möglichen Unterhaltsanspruches Ihres Kindes (vgl. § 1603 Abs. 1 BGB) , bitte ich Sie, Ihre Einkünfte mitzuteilen. Zu dieser Auskunftserteilung sind Sie gemäß § 6 Abs. 1 UVG verpflichtet. Die erhobenen Daten können auf der Grundlage des SGB X und des Sächsischen Datenschutzgesetzes verarbeitet und genutzt werden Wir weisen Sie darauf hin, dass die Auskunftserteilung in Ihrem eigenen Interesse liegt
Nur anhand dieser Auskünfte kann festgestellt werden , ob Sie leistungsfähig und unterhaltspflichtig sind . Solange Sie eine fehlende oder geminderte Leistungsfähigkeit nicht nachweisen , gehe ich von Ihrer vollen Leistungsfähigkeit aus .
Des Weiteren sind Sie verpflichtet , Ihre Arbeitskraft entsprechend Ihren Fähigkeiten in optimaler Weise einzusetzen . Es gehört z u Ihren Obliegenheiten , I hre Leistungsfäh igkeit im vollen Umfang auszunutzen . I nsbesondere sind Sie verpflichtet, sich nachhaltig und ernsthaft um jede Arbeit zu bemühen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) besteht daher auch eine Erwerbsobliegenheit zu Tätigkeiten auch unterhalb des Ausbildungsniveaus , zu Nebenbeschäftigungen CJnd Überstunden sowie in zumutbaren Grenzen die Obliegenheit zum Orts- bzw . Berufswechsel.
Sie haben alle Anstrengungen zu unternehmen, um zumindest so viel zu verdienen , dass Sie unter Wahrung Ihres eigenen Selbstbehaltes den Mindestunterhalt für lhr(e) Kind(er) leisten können.
Dabei reicht die Meldung als Arbeitsloser beim Arbeitsamt nicht aus . Vielmehr sind Sie verpflichtet , sich zusätzlich durch eigene I nitiative um Arbeit zu bemühen. Diese Bemühungen haben Sie als Unterhaltspflichtiger durch Vorlage von 20 bis 30 Bewerbungen pro Monat zu belegen , anderenfalls können Sie s ich nicht auf Ihre eventuell bestehende, fehlende oder eingeschränkte Leistungsfähigkeit berufen .
Ich bitte Sie deshalb , den beigefügten Vordruck auszufül len und innerhalb von 2 Wochen an das Landratsamt Landkreis Leipzig, Jugendamt , zurüc kzusenden. Der Vordruck entspricht demjenigen , den Sie auch im gerichtlichen Verfahren ausfüllen müssten, wenn Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Unterhaltspflicht bestreit en wollen. Die erforderlichen Nachweise auch zur Erwerbsbemühung sind in Kopie beizufügen . Sie müssen den Vordruck nicht ausfüllen , wenn Sie Ihre Leistungsfähigkeit zur Unte rhaltszahlung in Höhe des Mindestunterhaltes in Höhe von derzeit 225 ,00 bzw. 272 ,00 Euro (Zahlbetrag) anerkennen. In diesem Fall bitte ich Sie, zur Regelung der Zahlungsmodalitäten einen Termin mit dem Fachbereich Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu vereinbaren .
Abschl ießend wei se ich Sie daraufhin , das s für den Fall, dass Sie die erbetenen A usk ünfte nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erte ilen, innerhalb der gesetzten Frist ein Zwangsgeld gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 i. V . m.
§ 22 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachen (SächsVwVG) in Höhe von 250 ,00 Euro festgesetzt werden kann. Ebenso kann nach dem Entbürokratisierungsgesetz zum UVG ein Kontenabruf erfolgen.
Neben der Festsetzung eines Zwangsgeldes besteht ferner die Möglichkeit , Ihnen ein Bußgeld von bis zu
1.000 ,00 Euro gemäß § 10 Abs. 1 und 2 i. V . m. § 17 A bs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG ) aufzuerlegen
Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für das Kind XXXX XXXX, geboren am xx. xx .xxxx, xxx/xxxxx/xx/xx
Unterhaltsverpflichteter: Adresse
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Leben Sie in einer Lebensgemeinschaft?
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ausgeübter Beruf: derzeitiger Arbeitgeber:
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Ich verfüge über nachfolgendes Einkommen:
(die entsprechenden Nachweise sind für die letzten zwölf Monate beizufügen)
Arbeitseinkommen (monatlich/ letzte zwölf Belege)
Einkommen aus Gewerbe, freiberuflicher Tätigkeit , Land- und Forstwirtschaft (monatlich)
(Lohnsteuerj ahresausgleich der letzten 3 Jahre)
Arbeitslosengeld (monatlich) Arbeitslosengeld II (monatlich)
Renten, Pensionen aller Art (monatlich) Kindergeld (monatlich)
sonstiges (z. B. Krankengeld , Erziehungsgeld , Miet- und Pachteinnahmen, Wohngeld)
Einkommen aus Vermögen/ Vermögenswerten
Einkommenssteuerbescheid vom letzten Jahr
(Arbeitnehmersteuererstattung)
Angaben zu Ihren Vermögensverhäl tnissen:
Haben Sie Eigentum, Miteigentum, Erbbaurecht , Haus oder Grundstück?
Haben Sie sonstige Vermögenswerte? (z. B. Geld, Schmuck , Aktien, Wertpapiere , Bausparvertrag , Sparbuch , Lebensversicherungen)
Angaben zu Verbindlichkeiten und außergewöhnlichen Belastungen:
Bestehen Zahlungsverpflichtungen ,
Verbindlichkeiten wie Kreditraten und
sonstige eheliche Schulden für Wohnzwecke?
wenn ja, monatliche Rate (Nachweise sind beizufügen)
Haben Sie außergewöhnliche Belastungen , z.B.
Fahrkosten?
wenn ja , welche monatliche Höhe (Nachweise sind beizufügen)
Weitere unterhaltsberech igte Ä-ngetför'Tge des-verpflicnteten:
Ehefrau/Lebensgefährtin Name, Vorname
Geburtsdatum und Ort
Besteht eine häusliche Gemeinschaft? D j(:l
Wenn ja, hat sie eigenes Einkommen?
o nein
(ggf . Art und Höhe)
Wenn nein, Art und Höhe der
Unterhaltsverpflichtung:
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leibliche Kinder , die mit im Haushalt leben (Name , Vorname , Geburtsdatum)
1. 3.
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leibliche Kinder , die außerhalb des Haushaltes leben (Name, Vorname, Geburtsdatum)
(Geburtsurkunden und evtl. bestehende Unterha ltstitel sind vorzulegenl)
Stellungnahme zur Unterhaltszahlung
(Angabe über die Bereitschaft und Höhe der z u le istenden Unterha ltsbeiträge bzw. die Gründe de r Nichtzahlung )
Ich erkläre mein Einverständnis mit der Herausgabe meiner Unterlagen an den Bereich Beistand/Unterhalt des Jugendamtes. (bei Nichtzutreffen streichen , in diesem Fall besteht die Auskunftspflicht neu)
Ich versichere , dass meine Angaben in dieser Erklärung und in den Anlagen vollständig und wahr sind .
Ort, Datum Unterschrift