(22-07-2014, 17:31)neuleben schrieb: Wäre doch Verschwendung die Witwenrente dem Staat zu schenken.
Stimmt.
Damit im Falle meines vorzeitigen Ablebens meine Pension ( und damit auch eine evtl. Witwenpension ) nicht verfällt, muß ich meine derzeitige und evtl. spätere Lebensabschnittsgefährtin lt. BVG bis zum 62. Lebensjahr geheiratet haben.
Wär ja schade drum.. um die Pension ..
Noch mehr als meine Exe verachte ich mittlerweile diesen Staat und seine Familienrechtserfüllungsgehilfen, deshalb schenke ich diesem Staat nix mehr und tendiere dazu in den nächsten 8 Jahren irgendwann wieder zu heiraten -selbstverständlich mit notariellem Ehevertrag, der sonstige Anspüche ausschließt ... ( t-faq sei Dank )
Das Ganze gilt aber nur, wenn Madame sich in den nächsten 8 Jahren weiterhin anstrengt - gewissermassen hat sie jetzt 8 Jahre auf Bewährung ...
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )