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Einschränkung des UG wegen Bettnässen etc.
#11
Hallo Retter5178,

natürlich stehen die Kinder unter völligem Stress. Sie bekommen einfach mit, daß ihre Mutter sie nicht zu ihrem Vater lassen will. Dieser Stress kann so arg werden, daß es auch zu Bettnässen kommt. (Bei meinem einstigen Sohn kam es zu DDR-Zeiten von der Trennung seiner Eltern bis in die ersten Schuljahre hinein zum Bettnässen. Und ich sah ihn nur an jedem letzten Sonntag pro Quartal für einige Stunden.)

Sad

Da Deine Nochfrau und Du getrennt leben, kannst Du ihr nicht mal nachweisen, daß es mit dem Bettnässen nicht stimmt, so sie sich dies nur ausdenkt. Und in den Augen von Jugendamt, Gericht, Behördenstadl und Helferindustrie (Familienberatungsstellen usw.) ist sie immer die heldenhaft um "ihre Kinder" kämpfende Mutter, wenn sie mit lauteren und unredlichen Mitteln gegen Dich und Deinen Kontakt zu den Kindern losschlägt.

Sad

Da hast Du letztlich überhaupt keine Chance, was sehr ärgerlich ist.

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Die Zahl der Mitzeuger / Erzeuger / Väter, die diese Tragödie (für Vater und Kind) sehr schmerzvoll durchmacht haben, geht sicherlich mittlerweile in die Millionen innerhalb von Germanistan. Im Konflikt gegen die Nochfrau / Exe kannst Du Dein gesamtes finanzielles Vermögen, Deine Nervenkraft und Gesundheit sowie Dein Berufsleben einsetzen und verlieren. Du bist lediglich zur Unterhaltsleistung verpflichtet und basta! Selbst wenn ein Richter die seltene Einsicht hätte und Deine Nochfrau / Exe zu einer gerichtlichen Umgangsregelung verurteilen würde, passiert der "Heldin der Nation namens Mama" aber auch überhaupt nichts an Strafe, wenn sie so eine Umgangsvereinbarung verletzt und ignoriert. Mein Anwalt meinte vor 5-10 Jahren zu mir, daß eine Kindesmutter da stets straffrei bleibt.

Sad

Mit dem gemeinsamen Erziehungs- und Sorgerecht darf sich unsereiner ab Trennung und Scheidung auch den Hintern putzen, denn der Käse ist das Druckpapier nicht wert. Als meine Exe mit ihrem neuen Gatten schwanger ging, verfügte der Richter gegen Empfehlung des Jugendamtes, der Verfahrenspflegerin im Umgang und der Familienberatungsstelle, daß wegen der erneuten Schwangerschaft der Kindesmutter das Kind in einer Stress-Situation wäre und ich für 8 Monate (!) jeden Kontaktversuch zu unterlassen habe. Unglaublich, aber wahr! Familiengericht Aachen, Dr. Krückels (Richter).
Ich wollte sofort in Berufung. Mein Anwalt: Bis das durch ist, sind mindestens 6 Monate vergangen. Bis das Urteil dann rechtskräftig vorliegt, vergehen weitere Wochen. Und so sind die 8 Monate dann auch rum... .

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Verehrter Retter5178,

es ist ehrenwert und löblich, seine Kinder zu lieben und sich für sie aufzuopfern. Was jedoch tun, wenn es nicht mehr die eigenen Kinder sind, weil sie unsereins weggenommen werden? Alle Rechte am von unsereins mitgezeugten Kind haben nach Trennung / Scheidung die Exe und der Staat, für unsereins ist lediglich die Unterhaltszahlverpflichtung vorgesehen. Kontakt des Kindes zu unsereins bleibt der Gnade der Exe überlassen, die unsereins unter Umständen mit diesem Kontakt erpreßt. Daß die Kinder dabei draufgehen, entspricht laut Gericht und Jugendamt und Exe und einer feministisch durchseuchten Gesellschaft ringsum dem Kindeswohl, welches ja lediglich durch unsereins immer wieder gefährdet wird. Es wachsen mindestens 30% aller Kinder bei nur einem Elternteil auf, was als normal und weiblich-emanzipatorische Großleistung gefeiert und gefördert wird. Studien darüber, wie sehr diese Kinder leiden und seelisch grausam mißhandelt worden sind, werden nicht groß publiziert.

Sad

Schau Dich mal um, was aus unsereins geworden ist. Die Kleine im Schulalter von 12 Jahren, für die ich Unterhalt zahle, betrachte ich längst nicht mehr als "meine Tochter". Stehe ich mal an der Schule und will ihr einen mitgebrachten Laptop schenken wie vor gut einem Jahr, dann rennt sie ins Schulhaus und spielt die Verängstigte bei der Klassenlehrerin, so wie es ihr die Exe aufgetragen hat. Im neuen Gatten der Exe sieht sie "ihren Papa", mich nennt sie seit über 7 Jahren nur noch bei meinem Vornamen. "Meine" Tochter? Sorry, aber ich verstehe mich nicht mehr als Vater und dieses Kind nicht mehr als "meine Tochter". Als Unterhaltszahlesel werde ich geduldet, als Person angefeindet oder unfreundlich - ablehnend behandelt. Wie lange ich noch an Leute Unterhalt zahle, die mir unfreundlich und ablehnend gegenüberstehen, ist die fast beantwortete Frage. Mit 14 ist ein Mensch für seine Taten allein haftbar zu machen, lt. deutscher Rechtsprechung. So sehe ich es dann bei jenem Kind auch, welches unter dem Dauereinfluß der Exe steht.

Rolleyes

Ansonsten, ob ich da brav den Zahlesel abgebe oder nicht, hat keinerlei Einfluß darauf, daß es dem Kind gut geht, es zu essen hat, zur Schule gehen kann usw. Die Unterhaltsleistung hat auch keinen Einfluß darauf, ob das Kind mal später was von mir wissen will oder nicht. Ein mitgezeugter Junge ließ sich mit 26 Jahren nach Kinder- und Jugendrecht adoptieren, und ich hatte mir den Hintern für dieses A-Loch jahrzehntelang aufgerissen, was ich ganz schwer heute im nachhinein bereue. Wer will ausschließen, daß es bei jenem jetzigen 12 Jahre alten Mädchen anders laufen wird?

Rolleyes

Ich bereite mich darauf vor, daß das Kind 14 wird, mir dann immer noch die kalte Schulter zeigt. Dann war es das, ich schalte voll um auf meine Selbsterhaltung. Denn ich habe einen gesunden Selbsterhaltungstrieb. Da gehen mir Leute an der Hüfte vorbei, die mich nicht mögen, nicht mit mir reden wollen, mir unfreundlich und ablehnend begegnen. Und außerdem gehört mein harterarbeiteter Arbeitslohn allein mir, bitte! Was da irgendein Staat mit irgendwelchen von mir nie gutgeheißenen Gesetzen meint, ist mir so was von egal!
Unsereins muß verdammt aufpassen, Retter5178, sonst macht uns diese Tragödie der mitgezeugten Kinder kaputt. Schätzungsweise jeder zweite Penner auf der Straße wurde wegen Familientragödie zum Penner. Viele betroffene Männer landen in psychiatrischer Betreuung infolge unverdauter Familientragödien. Unsereiner muß verdammt aufpassen, Retter5178. Und wenn wir nicht hart genug und einsichtig in leider derzeit nicht rasch veränderbare Realitäten werden, um loszulassen (liebgewordene Kinder loszulassen!), dann kann unsereins ganz rasch völlig kaputtgehen!

Exclamation

Ich entschuldige mich bei Dir, Retter5178, für diese sehr frustriert und hart und herzlos klingenden Worte. Aber ich hüte mich lediglich, Dir falsche Hoffnungen zu machen und die Illusion bei Dir zu nähren, mit einem guten Anwalt und mal einem mitspielenden Richter oder gar Jugendamt würde sich was zu Deinen Gunsten dem Kindeswohl entsprechend lösen lassen. Ich empfehle Dir nicht, Dein Vermögen in eine verlustreiche Schlacht zu stecken, die Du nur verlieren kannst. Die Exe krallt sich "ihre Kinder", der Behördenstadl hilft ihr dabei ... Du sollst lediglich zahlen! Dann kann doch bitte gleich das Jugendamt zahlen, oder? Du hast ganz schlechte Karten, Retter5178. Jeder ehrliche Anwalt sagt Dir dies. Und unsereins hat es hinter sich und sagt Dir dies auch.

Exclamation

Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgien
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Nachrichten in diesem Thema
Einschränkung des UG wegen Bettnässen etc. - von retter5178 - 13-05-2009, 21:59
RE: Einschränkung des UG wegen Bettnässen etc. - von karlma - 14-05-2009, 19:52
RE: Einschränkung des UG wegen Bettnässen etc. - von goodie - 14-05-2009, 21:50
RE: Einschränkung des UG wegen Bettnässen etc. - von karlma - 15-05-2009, 08:07

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