24-07-2014, 09:00
Mal davon abgesehen, dass ich der Meinung bin, dass die geS automatisch mit dem Feststehen der Vaterschaft gegeben sein sollte, bin ich doch auf den Ausgang des Sorgerechtsverfahrens gespannt, wenn kein Umgang gelebt wird. MMn kommst Du nicht darum herum, hier ins Obligo zu gehen. Als die Mutter meines Sohnes mit ihm wegzog, stand ich vor der Frage, ob ich Umgang erzwingen sollte, denn es war klar, dass das in permante Auseinandersetzung führen würde. Aber ich hatte da ja schon Umgang gehabt; insofern ist das nicht vergleichbar. Ich habe mich seinerzeit von einem auf die Arbeit mit Trennungskindern spezialisierten Kinderpsychologen beraten lasssen. Vielleicht wäre es ganz gut, wenn Du die Situation auch ´mal mit ´nem/´ner Fachmann/frau reflektieren würdest...
Wer nicht taktet, wird getaktet...