25-07-2014, 09:24
Ich habe da mal eine Frage @p:
In "29" wurde der Interessenkonflikt schlüssig beschrieben. In "44" wurde dies seitens der Staatsanwaltschaft niedergelegt.
Nun, wir kennen ja nicht die Schriftsätze des TO und außerdem nur Fragmente aus dem Fall, aber:
1. Es ist bekannt, dass RA-Kammern sowieso nur Besitzstandswahrung betreiben und einen RA nur rügen, wenn er tagsüber nackt mit brennenden Haaren über die Kreuzung laufen würde. Und selbst dann fände sich eine Ausrede.
2. Ist der Staatsanwalt überhaupt die richtige Adresse gewesen? Kein öffentliches Interesse. Keine strafbare Handlung. Was soll er machen? Den Anwalt einsperren?
Wäre es für den TO nicht einfacher gewesen, einfach den Anwalt begründet ab zu lehnen, den Schriftverkehr mit ihm einzustellen und ihn darauf hinzuweisen, dass man zivilrechtliche Schritte einleitet, so er denn sein Mandat nicht abgibt?
Ich denke, dann träfe doch Kommentar 29 wieder zu?
In "29" wurde der Interessenkonflikt schlüssig beschrieben. In "44" wurde dies seitens der Staatsanwaltschaft niedergelegt.
Nun, wir kennen ja nicht die Schriftsätze des TO und außerdem nur Fragmente aus dem Fall, aber:
1. Es ist bekannt, dass RA-Kammern sowieso nur Besitzstandswahrung betreiben und einen RA nur rügen, wenn er tagsüber nackt mit brennenden Haaren über die Kreuzung laufen würde. Und selbst dann fände sich eine Ausrede.
2. Ist der Staatsanwalt überhaupt die richtige Adresse gewesen? Kein öffentliches Interesse. Keine strafbare Handlung. Was soll er machen? Den Anwalt einsperren?
Wäre es für den TO nicht einfacher gewesen, einfach den Anwalt begründet ab zu lehnen, den Schriftverkehr mit ihm einzustellen und ihn darauf hinzuweisen, dass man zivilrechtliche Schritte einleitet, so er denn sein Mandat nicht abgibt?
Ich denke, dann träfe doch Kommentar 29 wieder zu?