25-07-2014, 09:45
Da das StGB in §356 StGB das Strafgesetzbuch ist, ist die Staatsanwaltschaft für die Verfolgung einer derartigen Gesetzesverletzung zuständig.
Natürlich haben Juristen Narrenfreiheit, Juristen werden sehr zurückhaltend bei anderen Juristen, ausser jemand lässt sich als böse Ausnahme, als Sündenbock plazieren. Dann kann man auch gleich öffentlich beweisen dass Juristen ja gar nicht zurückhaltend mit anderen Juristen umspringen würden. Aber bei gewöhnlicheren, alltäglichen Grenzverletzungen wird die Grenze so butterweich wie wenn sie gar nicht existierte. Prinzip: Sieh über 99% des Mists deiner Kollegen hinweg, echauffiere dich lautstark über das restliche 1%.
Die Beschwerde bei der Rechtsanwaltkammer zielt in eine andere Richtung. Dass die alles abtun, war nicht überraschend. Aber es könnte trotzdem zu einer Nachfrage beim Anwalt führen, der dann von sich aus vorsichtig wird.
Sich bei Parteienverrat zu wehren schadet jedenfalls nicht, es kostet nur das Papier der Beschwerden. Man kann einem ausserdem dann später niemals nachsagen, man hätte doch den Interessenkonflikt des Gegenanwalts gekannt und das bewusst hingenommen, also müsse man das auch akzeptieren. Wer einfach den Kontakt abbricht, wird halt verklagt und kriegt dann fette Rechnungen für Versäumnisurteile. Den Anwalt abzulehnen hat er ja gemacht. Wenn es so einfach wäre, durch eine blosse Ablehnung gegnerische Anwälte rauszukegeln, wäre eh alles erledigt. Deshalb beides: Das Verfahren nicht entgleiten lassen und gleichzeitig die Legitimation des Gegenanwalts angreifen.
Natürlich haben Juristen Narrenfreiheit, Juristen werden sehr zurückhaltend bei anderen Juristen, ausser jemand lässt sich als böse Ausnahme, als Sündenbock plazieren. Dann kann man auch gleich öffentlich beweisen dass Juristen ja gar nicht zurückhaltend mit anderen Juristen umspringen würden. Aber bei gewöhnlicheren, alltäglichen Grenzverletzungen wird die Grenze so butterweich wie wenn sie gar nicht existierte. Prinzip: Sieh über 99% des Mists deiner Kollegen hinweg, echauffiere dich lautstark über das restliche 1%.
Die Beschwerde bei der Rechtsanwaltkammer zielt in eine andere Richtung. Dass die alles abtun, war nicht überraschend. Aber es könnte trotzdem zu einer Nachfrage beim Anwalt führen, der dann von sich aus vorsichtig wird.
Sich bei Parteienverrat zu wehren schadet jedenfalls nicht, es kostet nur das Papier der Beschwerden. Man kann einem ausserdem dann später niemals nachsagen, man hätte doch den Interessenkonflikt des Gegenanwalts gekannt und das bewusst hingenommen, also müsse man das auch akzeptieren. Wer einfach den Kontakt abbricht, wird halt verklagt und kriegt dann fette Rechnungen für Versäumnisurteile. Den Anwalt abzulehnen hat er ja gemacht. Wenn es so einfach wäre, durch eine blosse Ablehnung gegnerische Anwälte rauszukegeln, wäre eh alles erledigt. Deshalb beides: Das Verfahren nicht entgleiten lassen und gleichzeitig die Legitimation des Gegenanwalts angreifen.