26-07-2014, 10:38
(25-07-2014, 20:34)anor-al-mal schrieb: Der Tatbestand des Parteiverrats (§ 356StBG) setz voraus , dass der betreffende Rechtsanwalt pflichtwidrig gegenteilige Interressen mehrerer Beteiligter an einer Rechtssache dient. Vorliegend vertritt der Beschuldigte die frühere Ehefrau des Anzeigers sowie dessen zwischenzeitlich volljährigen Sohn im Rahmen eines Unterhaltsstreits. Es ist nicht erkennbar, inwieweit hier ein Interessengegensatz dieser Parteien besteht, der eine gemeinschaftliche Vertretung ausschließen könnte.
Der Interessenkonflikt besteht bereits darin, dass der Sohn Anspruch auf Unterhaltsleistungen der Mutter hat, die die bisher nicht geleistet hat.
Ich würde das als Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft schicken, aber vorher von einem professionellen Juristen formulieren lassen -- väterwiderstand.de könnte Hilfestellung leisten.
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