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Einschränkung des UG wegen Bettnässen etc.
#12
Ja, so kann es laufen, muß es aber nicht.

Sobald das Kind umgedreht ist und sich gegen den Vater bzw. gegen Kontakte mit ihm äußert, ist die Sache gegessen.

Wenn das Kind aber (noch) dem Gericht erzählt, dass es zum Vater möchte, gibt es Möglichkeiten. Zum Beispiel dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht, soweit es mit dem Umgang zu tun hat, auf das Jugendamt übertragen wird und man das Kind dort abholen und wieder zurückbringen kann. Wenn die Mutter das nicht hinbekommt, steigen die Chancen, dass das Kind ganz beim Vater wohnt.

Ob man darum kämpft, ist sehr Ressourcenabhängig.
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Nachrichten in diesem Thema
Einschränkung des UG wegen Bettnässen etc. - von retter5178 - 13-05-2009, 21:59
RE: Einschränkung des UG wegen Bettnässen etc. - von karlma - 14-05-2009, 19:52
RE: Einschränkung des UG wegen Bettnässen etc. - von karlma - 15-05-2009, 08:07

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