29-07-2014, 15:26
Wenn Du sorgebrechtigt bist, hast Du ein uneingeschränktes Informationsrecht. Andernfalls könntest Du ja auch nicht die notwendigen Entscheidungen treffen.
Du scheinst aber nicht sorgeberechtigt zu sein. Wenn Du der leibliche Vater bist, hast Du ein Auskunftsrecht über Deine leiblichen Kinder gegenüber der Sorgerechtsinhaberin. Das müsstest Du in Deinem Fall vielleicht einklagen. In jedem Fall beinhaltet das Einsicht in die Zeugnisse des Kindes. Genaueres hier.
Am besten suchst Du Dir einen neuen Anwalt für Familienrecht.
Du scheinst aber nicht sorgeberechtigt zu sein. Wenn Du der leibliche Vater bist, hast Du ein Auskunftsrecht über Deine leiblichen Kinder gegenüber der Sorgerechtsinhaberin. Das müsstest Du in Deinem Fall vielleicht einklagen. In jedem Fall beinhaltet das Einsicht in die Zeugnisse des Kindes. Genaueres hier.
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