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Tatsächliches Recht auf Zeugniskopien?
#4
Hallo Suppenkasper,

Dein Anwalt hat wohl Recht. Mir fällt auch keine Grundlage ein, auf der Du Einsicht in das Abizeugnis verlangen könntest.

Wenn Eure Tochter nun Unterhalt fordert, muss sie ja auf jeden Fall die Immatrikulationsbescheinigung vorlegen (falls sie sich für ein Studium entschieden hat). Damit hast Du dann den Nachweis, dass sie das Abi zumindest hat.

Ich nehme an, Du möchtest Einsicht, um Eure Tochter bezüglich der Studien-/Berufswahl zu beraten. In diesem Fall kannst Du lediglich ohne Druck agieren. Biete ihr doch ein Gespräch an, z.B. bei einem netten Abendessen, und lass sie an Deiner Lebenserfahrung teilhaben.

Erzwingen kannst Du nichts (und 'mal ehrlich: Ich habe mir von meinen Eltern damals zum Glück auch nicht bei meiner Studienwahl dreinreden lassen, denn sonst stünde ich heute nicht da, wo ich tatsächlich stehe).
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RE: Tatsächliches Recht auf Zeugniskopien? - von Theo - 29-07-2014, 17:48
RE: Tatsächliches Recht auf Zeugniskopien? - von blue - 29-07-2014, 18:27

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