29-07-2014, 21:19
1. Welchen Fragebogen, welche Fragen? Es gibt eine Auskunftspflicht, aber keine Formularpflicht. Angaben zur Freundin sind nicht nötig. Angaben über Zahlungen des Arbeitgebers sind Pflicht.
2. Ein Recht nicht, erst wenn es Richtung hälftige Betreuung geht kann das in Frage kommen.
2. Ein Recht nicht, erst wenn es Richtung hälftige Betreuung geht kann das in Frage kommen.